Neue Gesetzes Novelle
Der Wechsel zur EU-Norm (seit 20. April 2023)
Mit der 41. KFG-Novelle wurde diese Definition an das europäische Recht angepasst.
Seit dem 20. April 2023 gilt auch in Österreich für E-Bikes:
Es ist eine Nenndauerleistung von maximal 250 Watt erlaubt.
Die Motorunterstützung muss sich ab 25 km/h automatisch abschalten.
Bei Vorhandensein eines Gasgriffs, also fahren ohne Pedalieren, darf nur bis 6 kmh ,- Schiebe und Anfahrhilfe - unterstützen