Neue Gesetzes Novelle

Der Wechsel zur EU-Norm (seit 20. April 2023)

Mit der 41. KFG-Novelle wurde diese Definition an das europäische Recht angepasst.

Seit dem 20. April 2023 gilt auch in Österreich für E-Bikes:

Es ist eine Nenndauerleistung von maximal 250 Watt erlaubt.

Die Motorunterstützung muss sich ab 25 km/h automatisch abschalten.

Bei Vorhandensein eines Gasgriffs, also fahren ohne Pedalieren, darf nur bis 6 kmh ,- Schiebe und Anfahrhilfe - unterstützen 

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